Pflegehilfsmittel
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Wussten Sie schon, dass jeder Pflegebedürftige Anspruch auf bis zu 480 € pro Jahr für Pflegehilfsmittel hat?
Wir informieren und beraten Sie gerne! Sie möchten noch weitere Informationen zu Pflegehilfsmitteln oder haben eine Frage?
Rufen Sie uns gern unter 0721-961080 an.
Pflegehilfsmittel dienen der Unterstützung und Erleichterung der häuslichen Pflege. Sie werden in technische Hilfsmittel unterschieden, die zumeist leihweise von der Pflegekasse verliehen werden, und solche Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind – also nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden. Diese Produkte werden mit bis zu 40 € pro Monat von der Pflegekasse bezuschusst.
Anspruch hat jeder Pflegebedürftige, der zu Hause versorgt wird und pflegeversichert ist. Es muss ein Pflegegrad vorliegen.
Vorteil bei uns: jeden Monat individuell zusammenstellbar!
Es handelt sich dabei u.a. um
» Einmalhandschuhe
» Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
» saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
» Mundschutz
» Schutzschürzen
Wir halten den Antrag auf den Zuschuss für Sie bereit und helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen. Das gilt auch für den Fall, wenn Sie pflegender Angehöriger sind. Die Bewilligung für den Zuschuss hängt von der Pflegekasse ab. Sobald sie Ihrem Antrag zustimmt, können Sie die Hilfsmittel direkt bei uns in der Apotheke abholen.
Wichtig: Dieser Antrag kann nur für eine Apotheke genutzt werden!
Wir informieren und beraten Sie gerne! Sie möchten noch weitere Informationen zu Pflegehilfsmitteln oder haben eine Frage?
Rufen Sie uns gern unter 0721-961080 an.
Worum geht es?
Pflegehilfsmittel dienen der Unterstützung und Erleichterung der häuslichen Pflege. Sie werden in technische Hilfsmittel unterschieden, die zumeist leihweise von der Pflegekasse verliehen werden, und solche Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind – also nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden. Diese Produkte werden mit bis zu 40 € pro Monat von der Pflegekasse bezuschusst.
Wann haben Sie Anspruch?
Anspruch hat jeder Pflegebedürftige, der zu Hause versorgt wird und pflegeversichert ist. Es muss ein Pflegegrad vorliegen.
Vorteil bei uns: jeden Monat individuell zusammenstellbar!
Es handelt sich dabei u.a. um
» Einmalhandschuhe
» Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
» saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
» Mundschutz
» Schutzschürzen
Wir helfen Ihnen!
Wir halten den Antrag auf den Zuschuss für Sie bereit und helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen. Das gilt auch für den Fall, wenn Sie pflegender Angehöriger sind. Die Bewilligung für den Zuschuss hängt von der Pflegekasse ab. Sobald sie Ihrem Antrag zustimmt, können Sie die Hilfsmittel direkt bei uns in der Apotheke abholen.
Wichtig: Dieser Antrag kann nur für eine Apotheke genutzt werden!
Unsere Stärken
- Kostenloser Botendienst ab 17 Uhr unter +49 721 961080
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